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OPEL KRAMM SERVICE

Abschleppservice

Wenn das Auto nicht mehr fährt, weiß man meist nicht, was man zuerst unternehmen soll - Anrufen : 030 4 74 90 60 – wir schleppen Ihren havarierten PKW / LKW bis 3,5 t mit unseren Abschleppfahrzeugen in die Werkstatt.

Rufen Sie uns einfach an 0304749060 ob Unfall oder Panne.

Wir sind für Sie da. 24h am Tag 365 Tage im Jahr. Als zertifiziertes Unternehmen des VBA sind wir auch für viele Firmen und Versicherungen im Pannen- und Abschleppgewerbe tätig.

Im Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen werden wir bei Unfällen auf Autobahnen von der Polizei gerufen, Versicherungen beauftragen uns mit der Pannenhilfe Ihrer Versicherungsnehmer und Banken kontaktieren uns bei Inkasso Vorgängen.

Unser Allinclusive - Servicepaket...  
Pannenhilfe und Abschleppen innerhalb Berlins und Umgebung Mietwagenübergabe am Pannenort
Transport zur Reparaturwerkstatt Notreparatur im Autohaus Kramm ( 24 Stunden )
Batterieservice ( 24 Stunden ) Unfallbergung
Regulierung und Direktabrechnung mit Versicherungen Fahrzeugsicherstellungen
Schadensbegutachtung durch Sachverständigen Fahrzeugabmeldung
Fahrzeugankäufe Fahrzeugumsetzung
Fahrzeugtransporte innerhalb Deutschlands (PKW und LKW bis 3,5 t) mit geschlossenem LKW

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, einzelgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

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